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- Ossis und Wessis
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„Dumme OSSIs“ und „BesserWESSIs“ noch heute!?
Bald ist wieder Oktober, jährt sich der Tag der Deutschen Einheit und am Vorabend der Politische Polterabend. Die TV-Sendungen lassen Eigenerlebtes wieder aufleben. Was hat man in diesen 90-er Jahren alles geschafft! Wie aktiv und ereignisreich waren diese Jahre! Statt Fragezeichen stehen Ausrufezeichen, weil ich dies alles heute kaum mehr glauben kann in seiner Vielfalt und Kraftanstrengung.
Wie oft ich mit unter „Dumme OSSIs“ eingeschlossen betitelt wurde, kann ich nicht mehr sagen. Es war sehr oft und sehr deprimierend, wenn ich sah, wer das sagte und selbst mitunter noch keine Lebenserfahrung haben konnte – also einfach nachplapperte – oder soviel Gift in diese beiden Worte goss, wie er es selbst nicht im Entferntesten hätte belegen können. Ja man wollte das nicht einmal sondern stellte diese Charakteristik erst einmal in den Raum.
Anfangs habe ich mich aber auch ertappt, verallgemeinernd von den „BesserWESSIs“ zu sprechen, was großenteils auf den gehörten „Erfahrungen“ Bekannter und Kollegen basierte und nicht im Entferntesten eigener Erfahrung entsprach.
Dienstlich ergaben sich die ersten echten und bis heute bestehenden Kontakte zu „diesen WESSIs“. Als ich 1994 sogar in Kassel zu arbeiten begann, stellte ich schnellstens fest, dass beide Charakterisierungen nicht der Wirklichkeit standhielten!
Während ich den Kollegen als Beispiel für undumme OSSIs täglich vor Augen war, gab es mit der Zeit menschlich hochwertvolle Beziehungen zu gar nicht BesserWESSIs.
Während ich anfangs täglich heim nach Gotha fuhr, nahmen die Fahrtanzahlen ab mit der Belegung einer kleinen Wohnung in Kassel – von dortigen Kollegen vermittelt. In Gotha gab es genug Gelegenheiten, dafür einzutreten, dass man nicht mehr verallgemeinert in OSSI und WESSI – ganz gleich welcher zusätzlichen Bezeichnung. Oft fragte ich nach diesen genannten BesserWESSIs und wollte sie gern kennen lernen – hörte dann Einwände und Rückzugsworte. So war ich daheim auch gegen Unwissenheit der OSSIs tätig.
Heute haben viele Bekannte und frühere Kollegen (wie ich selbst) zahlreiche persönliche Verbindungen zu ehemaligen BRD-Bürgern. Dumme und Besserwissende gab es immer und gibt es auch heute noch zahlreich aber in allen Teilen Deutschlands! Aber man muss sie fairer Weise mit Namen benennen und nicht ganze Menschengruppen darin zusammenfassen.
Am schwersten erscheint mir mitunter, die krassesten gelebten Jahre von Mitmenschen zu akzeptieren. Das betrifft die schweren Erlebnisse wie auch das Nichterleben unwürdiger Lebenssituationen. Oft glaubt man einfach nicht, dass es solche Unterschiede gegeben hat, dass gerade die jüngste deutsche Geschichte so riesig unterschiedlich gewesen ist. Vorurteile gehen aber erst weg, wenn man gewillt ist, dem Anderen zuzuhören und ihn umfassend zu akzeptieren. Nachfragen auf der einen Seite und nachvollziehbare Beschreibungen auf der anderen Seite werden das Leben der „so Anderen“ verständlicher machen und die Echtheit bestätigen helfen.
Während OSSI und WESSI immer seltener zu hören ist, höre ich noch immer „bei Euch drüben in der ehemaligen DDR“ oder sage selbst hin und wieder „bei uns war das …“.
Es gibt noch viele Dinge und ist noch reichlich Zeit nötig, bis das gegenseitige Verstehen gelernt wurde. Die Kinder, welche nur in der Deutschen Einheit aufleben, werden dabei sehr helfen, wenn man ihnen nichts vormacht und eigene Vorurteile durch echtes interessiertes Hinterfragen verdrängt werden.
Für mich gab es eine DDR und eine BRD als Teile des heutigen vereinten Deutschland, die sich seit 1989/90 beide sehr verändert haben und werden.
In dieser bewegtesten Zeit meines Lebens aus dem Erlebten einen eigenen Beitrag für die Überwindung bestehender Verschiedenheiten und Unverständnisse geben zu können, gibt einen gewissen Stolz und stärkt meinen unverwüstlichen Optimismus. Eine besonders liebenswerte Zeit – mit all ihren Unwegbarkeiten und vor allem sozialen Einschnitten.
Ich werde von Celler wunderbaren Menschen erzählen, den politischen Polterabend am 02.10.1990 zu schildern versuchen und von meinem „Mitmachen“ bei den Wahlen vor und nach der Wende berichten wollen.
Ihr Uwe Zerbst
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- Vorratsdatenspeicherung
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Innenminister Prof. Dr. Peter M. Huber zur Vorratsdatenspeicherung:
Bei schweren Straftaten oft unverzichtbar, um Täter ermitteln zu können
„Für die Aufklärung von schweren Straftaten ist die sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung in vielen Fällen unverzichtbar.“ Dies erklärte Thüringens Innenminister Prof. Dr. Peter M. Huber heute bei einem Pressegespräch in der Polizeidirektion Gotha. Vorratsdaten sind die von den Telefongesellschaften gespeicherten Verbindungsdaten, d.h. z.B. die Rufnummern des Anrufers und des Angerufenen. (Gesprächsinhalte werden nicht aufgezeichnet.) Allerdings findet diese Art der Datenspeicherung durch die Telefongesellschaften in Deutschland seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2010 nicht mehr statt. Der Minister forderte daher die Bundesjustizministerin Leutheuser-Schnarrenberger auf, so schnell wie möglich wieder eine rechtliche Grundlage für die Speicherung der Daten und deren polizeiliche Auswertung zu schaffen. Der Innenminister untermauerte diese Forderung indem er zwei konkrete Fälle aus Thüringen schilderte, bei denen der Zugriff auf die gespeicherten Verbindungsdaten die Grundlage bildete, um die Fälle selbst bzw. weitere Straftaten aufzuklären. Dabei handelt es sich zum einen um eine in mehreren Ländern aktive Bankräuberbande zum anderen um einen Mordfall in der Drogenszene in Gotha.
Der Minister berichtete zudem, dass er diese beiden Fälle auch der EU-Kommission als Belege für die Bedeutung der Vorratsdatenspeicherung benannt habe. Die EU-Kommission wird bis Mitte September 2010 einen Erfahrungsbericht zur Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie erstellen. Professor Huber wandte sich auch gegen Überlegungen der Bundesjustizministerin eventuell die EU-Richtlinie ändern zu wollen: „Während die Bundesjustizministerin derzeit noch hofft, ob nicht die EU-Richtlinie geändert werden könne, um so von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung loszukommen, steht für die Innenminister bereits fest, dass die Vorratsdatenspeicherung unverzichtbar ist. Natürlich muss sich das deutsche Ausführungsgesetz an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts orientieren, d.h. es muss sich um schwerwiegende Delikte handeln, die einen Zugriff auf die gespeicherten Daten erlauben“.
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- Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren
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Landesregierung billigt Referentenentwurf
des „Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren“
Bürgerbeteiligung mittels Internet-Blog auf www.thueringen.de/tim
Das Kabinett hat auf seiner heutigen Sitzung den von Innenminister Prof. Dr. Peter M. Huber vorgestellten Referentenentwurf des „Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren“ gebilligt. Das Gesetz soll insbesondere einen besseren Schutz vor gefährlichen Hunden bewirken. Der Innenminister zieht damit die Konsequenz aus der tödlichen Beißattacke von Oldisleben am 21. Mai 2010, bei der ein dreijähriges Mädchen von den vier Kampfhunden ihrer Tante grausam zu Tode gebissen wurde. Minister Huber hatte bereits am 26. Mai 2010 angekündigt, das Grundprinzip, wonach der Hundehalter die volle Verantwortung für seine Hunde trägt, noch stärker zur Geltung bringen zu wollen. Huber betonte, dass die geplanten Neuregelungen vor allem den Vollzug der Vorschriften erleichtern, da sie den zuständigen Behörden in Zukunft eine bessere Grundlage bieten, Hundeführer und Hundehalter der konkret im Gesetz oder in der Rechtsverordnung genannten Rassen anzusprechen und nach deren Erlaubnis für das Halten der Hunde oder nach Altersnachweisen zu fragen sowie die Zuverlässigkeit der Hundeführer und die Haltungsbedingungen zu überprüfen.
Der Gesetzentwurf wird jetzt den kommunalen Spitzenverbänden und einer Vielzahl von Fachverbänden zur Anhörung zugeleitet. Um aber auch den Bürgerinnen und Bürgern des Freistaats die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Gesetzentwurf zu geben, kann dieser ab heute unter www.thueringen.de/tim im Internetangebot des Thüringer Innenministeriums eingesehen werden. Das Ministerium bietet zudem ein Diskussionsforum dazu an, so dass Meinungsäußerungen öffentlich erfolgen können. Parallel dazu können die Stellungnahmen aber auch nichtöffentlich über ein Kontaktformular abgegeben werden.
Hier in aller Kürze die Eckpunkte des Gesetzentwurfs:
1. Das Gesetz definiert, was gefährliche Hunde sind:
a: Hunde aus entsprechender Zucht (entsprechend zur bisherigen Regelung in der Gefahrenhundeverordnung),
b: Hunde, die auffällig geworden sind, z.B. durch Beißen, Hetzen, übermäßige Kampfbereitschaft (entsprechend zur bisherigen Regelung in der Gefahrenhundeverordnung). Für die auffälligen Hunde kann wie bislang ein Wesenstest angeordnet werden, um die Gefährlichkeit festzustellen.
c: Neu ist die Aufzählung von mehreren Hunderassen, für die durch das Gesetz die Gefährlichkeit festgestellt wird. Als gefährlich werden im Gesetzentwurf exemplarisch folgende Rassen eingestuft: Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier (vgl. Oldisleben), Bullterrier, sowie deren Kreuzungen untereinander und Kreuzungen mit anderen Hunden.
2. Durch das geplante Gesetz wird eine Erlaubnispflicht für diese gefährlichen Hunde eingeführt. Die Voraussetzungen dafür, dass diese Erlaubnis erteilt wird, sind:
- der Halter muss mindestens 18 Jahre alt sein,
- der Halter muss eine Sachkundeprüfung bestehen (mit dem gefährlichen Hund, nicht auf andere gefährliche Hunde übertragbar),
- es dürfen keine Zweifel über die Zuverlässigkeit des Halters bestehen, d. h. es dürfen z. B. keine Vorstrafen wg. Raub, Zuhälterei, Drogen oder Trunkenheitsfahrten vorliegen,
- der Halter muss den Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung nachweisen.
3. Eine wesentliche Neuregelung des Gesetzentwurfs besteht darin, dass Personen, die sich einen gefährlichen Hund anschaffen möchten, den besonderen Bedarf an diesem Hund nachweisen müssen, der nicht durch Hunde anderer Rassen gedeckt werden kann.
4. Der Gesetzentwurf stellt Regeln für die Haltung gefährlicher Hunde auf. Grundsätzlich gilt dabei, dass die Hunde so gehalten werden müssen, dass Menschen, Tiere und Sachen nicht gefährdet werden. Gefährliche Hunde sind zudem im sicheren Gewahrsam zu halten. Die Halter müssen darüber hinaus ein Warnschild am Zaun oder an der Wohnungstür anbringen, um vor dem gefährlichen Hund zu warnen. Für gefährliche Hunde wird zudem eine Kennzeichnungspflicht eingeführt, um die Identifizierbarkeit der Hunde zu gewährleisten (z. B. Chip oder Tätowierung).
5. Der Gesetzentwurf enthält auch ein Verbot des Handels mit gefährlichen Hunden. Die Einfuhr der im Gesetzentwurf konkret genannten Rassen ist bereits durch Bundesgesetz verboten. Das Gesetz soll zudem die Zucht von gefährlichen Hunden verbieten. Zur Durchsetzung dieser Vorschrift müssen alle Hunde der konkret genannten Rassen drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes oder spätestens mit Erlangung der Geschlechtsreife der Hunde unfruchtbar gemacht werden. Hunde dürfen außerdem nicht durch Zuchtauswahl, Ausbildung oder Haltung zu gefährlichen Hunden gemacht werden.
6. Außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks darf in Zukunft eine Person maximal einen gefährlichen Hund an der Leine führen. Der Hundeführer muss dazu mindestens 18 Jahre alt sein, die nötige Zuverlässigkeit besitzen und körperlich in der Lage sein, den Hund zu führen. (Ausnahme 16jährige mit Jagdschein)
7. Ausnahmen von Warnschild, Kennzeichnung, Haftpflichtversicherung und Unfruchtbarmachung gelten für Hunde von Touristen oder von Personen, die sich nicht länger als vier Wochen in Thüringen aufhalten.
8. Verstöße gegen dieses Gesetz können als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden (bislang 5.000 Euro nach der Gefahrenhundeverordnung). Die Hunde können zudem eingezogen oder auch eingeschläfert werden, wenn der Eigentümer nicht die Erlaubnis erhält bzw. diese entzogen bekommt oder die Hunde entsprechend auffällig geworden sind.
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- Schwedische Daumen-Hochzeitsliebe
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Schwedische Daumen-Hochzeitsliebe
Es war schon eine bezaubernde Hochzeit, welche die Schwedische Kronprinzessin Victoria mit ihrem Daniel feierte. Allein die erschienenen Gäste gaben der Hochzeit einen besonderen Glanz. Sicher kann man über all das riesig ins Schwärmen kommen.
Doch eines fiel mir immer wieder auf und zeigte mir deutlicher noch als die verliebt strahlenden Augen Viktorias, mit denen sie selbst David immer wieder zu verzaubern schien, wie ihr zumute war. Es war Victorias Daumen, der immer und immer wieder liebevoll zärtlich aber ganz intensiv Daniels Handrücken streichelte und bestimmt ihrer riesigen Liebe und den starken Gefühlen dieses Augenblicks die Betonung gab.
Das war vor beider Jo-Worte und danach erst recht. Und schließlich, als sie auf die Kutsche warteten, konnte sie gar nicht damit aufhören. Allein beim ersten Kuss nach der Hochzeit, noch in der Kirchentür, war es mir, als würde der Daumen sein Streicheln unterbrechen und Daniel durch festes Drücken zum Kuss ermuntern.
Einige Kommentatoren meinten, dass sie etwas mit ihrem „Jo“ gezögert habe. Nein! Überhaupt nicht! Sie holte nur ganz tief Luft, um Ihrem Ja-Wort aus der Tiefe ihres Herzens den größten Nachdruck zu verleihen.
Bleibt, beiden den Daumen zu halten, dass ihre Liebe immer siegreich sein und ihre Gemeinsamkeit auch im Zeigen ihrer Lebensfreude erhalten bleiben werde.
Uwe Zerbst
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- Verfassungsschutzbericht 2009
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Verfassungsschutzbericht 2009: Linke Gewalt zunehmend besorgniserregend
Kampf gegen den Rechtsextremismus bleibt vorrangige Aufgabe
Bekämpfung der Rockerkriminalität voller Erfolg
„Die gesunkene Mitgliederzahl der NPD und der Rückgang bei den Gewaltstraftaten im rechten Bereich dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Kampf gegen den Rechtsextremismus weiterhin mit großem Nachdruck betrieben werden muss.“ Dies erklärte Thüringens Innenminister Professor Dr. Peter M. Huber anlässlich der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2009 heute in Erfurt. „Darüber hinaus bleibt der Kampf gegen den Rechtsextremismus eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ich bin sehr froh, dass am 1. Mai in Erfurt ein breites Bürgerbündnis aus allen demokratischen Lagern ein deutliches Zeichen gegen den Rechtsextremismus gesetzt hat und erhoffe mir auch für die Zukunft solch eindrucksvollen friedlichen Protest.“
Im linksextremen Bereich sei vor allem die bundesweit zu beobachtende zunehmende Gewaltbereitschaft besorgniserregend, stellte der Minister fest. Das Landesamt für Verfassungsschutz werde daher im Herbst zu einem Symposium speziell zu diesem Thema einladen, kündigte der Minister an.
Als Erfolgsgeschichte wertete der Minister die Zusammenarbeit von Verfassungsschutz, Polizei und Justiz bei der Bekämpfung der Rockerkriminalität. „Thüringen ist eines von vier Ländern, in denen die Organisierte Kriminalität, zu der die kriminelle Rockerszene zählt, auch vom Verfassungsschutz beobachtet wird.“
Der Minister berichtete, dass sich die Mitgliederzahl der NPD im letzten Jahr auf circa 450 verringert habe, während sie in 2007 noch 550 und in 2008 noch 480 betragen habe. Der NPD sei es zudem auch in 2009 nicht gelungen ihre Strukturen auszubauen und die Parteiarbeit zu intensivieren. Ebenso habe sie die selbst gesetzten Wahlziele nicht erreicht. „Insgesamt hat die NPD das Jahr 2009 geschwächt beendet. Im rechtsextremen Bereich spielt sie aber nach wie vor die wichtigste Rolle, erklärte der Minister. Der Thüringer DVU-Landesverband sei hingegen weiter als nahezu bedeutungslos anzusehen.
Im rechtsextremen Bereich sei die Musik nach wie vor von großer Bedeutung, berichtete der Minister. „Im letzten Jahr gab es in Thüringen zehn rechtsextremistische Konzerte. Drei davon wurden durch die Polizei aufgelöst“. Damit halte sich die Zahl der tatsächlich durchgeführten Skinheadkonzerte in Thüringen wie in den Vorjahren auf einem sehr niedrigen Niveau, was einen großen Erfolg von Polizei und Verfassungsschutz darstelle, betonte der Minister. Er erläuterte, dass gut zwei Drittel aller im letzten Jahr in Deutschland durchgeführten rechtsextremistischen Konzerte in den neuen Ländern stattgefunden haben. Thüringen nehme hier unter den fünf neuen Ländern allerdings nur den vierten Platz ein.
Im Bereich der „Politisch motivierten Kriminalität – Rechts“ seien im letzten Jahr insgesamt 1.213 Straftaten und damit 50 mehr als im Jahr 2008 erfasst worden. Lediglich bei den Gewaltstraftaten habe es einen Rückgang von 65 auf 42 Straftaten gegeben.
Im Bereich der „PMK –Links“ sei die Anzahl der registrierten Straftaten hingegen von 312 in 2008 auf 467 in 2009 gestiegen. Die Gewaltstraftaten seien von 56 auf 79 und die Sachbeschädigungen von 150 auf 222 gestiegen. „Diese Entwicklung deutet auf eine insgesamt gestiegene Akzeptanz militanter Aktionsformen sowie auf ein weiteres Sinken der Hemmschwelle für Gewaltanwendung hin. Dabei halte ich die Entwicklung bei der Anzahl der Opfer von politisch links motivierten Gewalttaten für besonders bedenklich. 2008 wurden 45 Personen Opfer linker Gewalttaten. Mit einem Plus von 49 auf insgesamt 94 Personen hat sich diese Zahl in 2009 gegenüber 2008 aber mehr als verdoppelt. Besonders deutlich war auch der Anstieg der bei linken Gewalttaten angegriffenen Polizeibeamten.“
Bezüglich des Ausländerextremismus führte Huber aus, dass sich im Vergleich zu den Vorjahren die Zahl der Ausländer, bei denen eine extremistische Gesinnung vermutet werden könne, von etwa 100 auf etwa 160 erhöht habe. Etwa 90 von ihnen bildeten eine lose Anhängerschaft von Organisationen, die islamistische Ansichten vertreten. Die Übrigen könne man der „Arbeiterpartei Kurdistans“ zurechnen. „Festgefügte islamistische Organisationsstrukturen sind in Thüringen weiterhin nicht bekannt“, bekräftigte der Minister.
Über die Darstellung im Verfassungsschutzbericht hinaus ging der Minister speziell auf die Bekämpfung der Rockerkriminalität in Thüringen ein. Die kriminelle Rockerszene, die in Thüringen eng mit den Bandidos verwoben sei, habe sich vor allem in den Jahren 2006 und 2007 entwickelt. Die Rockerszene sei aber von Anfang an von Polizei und dem Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet worden. Der zunehmende polizeiliche Druck, einige Verhaftungen und die Einleitung der ersten Strafverfahren hätten ab dem zweiten Halbjahr 2008 und während des gesamten Jahres 2009 zu einem deutlichen zahlenmäßigen Rückgang der öffentlich wahrnehmbaren Straftaten geführt. Jedoch habe es weiterhin Versuche der Rocker-Gruppierungen gegeben, ihren Einflussbereich zu vergrößern, was zu Spannungen untereinander und auch zu gewalttätigen Auseinandersetzungen geführt habe. Besonders deutlich sei dies durch die Messerattacke auf ein Mitglied der Bandidos im Dezember 2009 in Erfurt geworden. „Eine der letzten wesentlichen Nachrichten über die Bandidos war die von der Selbstauflösung des Weimarer Chapters im März dieses Jahres“, stellte Huber heraus.
Der Minister berichtete, dass aktuell gegen insgesamt 24 Personen aus der Thüringer Rockerszene Ermittlungsverfahren geführt werden. Der Rockerszene werden gut 270 Straftaten zugerechnet. Die häufigsten Deliktarten darunter seien Diebstahl und Unterschlagung mit fast 100 Fällen. Insgesamt befänden sich derzeit sieben Rocker in Untersuchungshaft.
„Die Bekämpfung der Rockerkriminalität hier im Freistaat ist ein sehr gelungenes Beispiel für das erfolgreiche Zusammenwirken von Polizei, Verfassungsschutz und Justiz und damit ein gelungenes Beispiel für die Verteidigung des Rechtsstaates“, betonte der Minister. „Das Rockerproblem ist damit sicher nicht vom Tisch. Aber wir haben hier klar Kante gezeigt und der Szene verdeutlicht, dass es in Thüringen auch in Zukunft keinen Freiraum für kriminelle Rocker geben wird“, erklärte Huber.
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- Borkenkäfer im Höhenflug
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Borkenkäfer im Höhenflug
Seit wenigen Tagen ist er nun auch in den höchsten Lagen des Thüringer Forstamtes Finsterbergen nahe dem Rennsteig gesichtet worden: Der Buchdrucker, eine in ganz Deutschland verbreitete Borkenkäferart die den Waldbesitzern auch 2010 wieder viel Arbeit machen wird. Das Wärme liebende Insekt besiedelt die Mittelgebirge - in diesem Jahr 14 Tage früher als erwartet- erst dann, wenn es sich in den unteren geschützten Waldlagen schon intensiver verbreitet hat. „Waldbesitzer sollten ihr Augenmerk speziell diesem Waldschädling schenken“, so der Leiter des Forstamtes, Forstdirektor Dr. Horst Sproßmann. Die Förster haben in den bedrohten Fichtenbeständen seit April sog. Monitoringfallen mit Geruchsködern bestückt, die weniger der Bekämpfung, sondern in erster Linie der Beobachtung von Buchdrucker und Kollegen gilt. Durch regelmäßige Fallenkontrollen können Rückschlüsse auf Angriffszeitpunkt und –stärke der gefräßigen Tiere ziehen. „Die schwarzen auffälligen Kunststofffallen sollten durch Waldbesucher keinesfalls geöffnet oder beschädigt werden“, so Sproßmann weiter. Bekämpft wird der Käfer hingegen durch ein Bündel von Einzelmaßnahmen: Von der Ablenkung des Käfers in vorbereitete Fangholzhaufen, der schnellen Beseitigung des befallenen Holzes aus dem Wald, der Lagerung von Holz in feuchten und schattigen Tallagen die der Käfer meidet, dem Verbrennen der befallenen Rinde bis zum Einsatz von Pflanzenschutzmittel als letztmögliche Bekämpfungsmaßnahme. Auf den chemischen Einsatz konnte in den letzten Jahren allerdings weitgehend, in vielen Waldgebieten sogar vollständig verzichtet werden. Mit einem Anteil von bis zu 100 % ist die Fichte die dominierende Baumart in den höheren Lagen des Thüringer Waldes und Lieblingsspeise der gefürchteten Schädlinge.
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- Neue Gesetze ab 1. März
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Gesetzliche Änderung zum 1. März 2010
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Was ist neu? Gesetzliche Neuregelungen zum 01. März 2010
2009 wurde das Umweltrecht bundesweit vereinheitlicht und vereinfacht, ohne das hohe Niveau im Umwelt- und Naturschutz zu senken. Die Möglichkeit dazu ergab sich aus der Föderalismusreform vom September 2006. Erstmals konnte der Bund das Naturschutz- und Wasserrecht in eigener Regie umfassend regeln. Zuvor gab es hier nur eine Rahmenkompetenz des Bundes, die ergänzende Regelungen der Länder erforderte. Vier Umweltgesetze treten nunmehr in Kraft, desweiteren das Gesetz zur Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen.
Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Das Gesetz verankert den Naturschutz im deutschen Recht, ohne die wirtschaftliche Nutzung der Natur und den Erholungswert für den Menschen außer Acht zu lassen. Bundesweit gilt: Wer der Natur einen Schaden zufügt, muss soweit wie möglich den früheren Zustand wiederherstellen.
Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts
Das neue Wasserrecht z.B. für Seen, Flüsse, Küstenmeer und Grundwasser ist transparenter, verständlicher und damit leichter anzuwenden. Die Behörden werden künftig nach einheitlichen Verfahren bei der Zulassung z. B. von Wasserwerken oder Abwasseranlagen vorgehen. Für die Nutzung oberirdischer Gewässer gelten neue Bestimmungen: Geregelt wird z. B., wie viel Wasser etwa bei einer Staustufe oder bei der Ableitung von Wasser mindestens in z. B. einem Fluss verbleiben muss. Jede Bewirtschaftung von Wasser muss ein hohes Umweltschutzniveau gewährleisten. Wasserkraftwerke müssen geeignete Maßnahmen zum Schutz von Fischen ergreifen. Auch mögliche Folgen des Klimawandels sind in der Wasserbewirtschaftung zu berücksichtigen.
Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts
Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung
Bereits seit August 2009 ist Jugendlichen unter 18 Jahren und Kindern der Besuch von Sonnenstudios verboten. Das Hautkrebs-Risiko ist für diese Altersgruppen zu hoch. Nun treten Bußgeldbestimmungen in Kraft, für den Fall, dass dieses Verbot nicht eingehalten wird. Bußgelder in Höhe bis zu fünfzigtausend Euro sind möglich.
Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung
Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt - RGU
Durch das Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt werden insgesamt zehn überflüssige Gesetze und Verordnungen sowie weitere Einzelverordnungen aufgehoben. Das hilft Wirtschaft und Verwaltung bei der Rechtspraxis. Neue Regelungen gibt es zu Umweltverträglichkeitsprüfungen oder im Abfallrecht. Die Länder können Abfallströme und Entsorgungswege besser kontrollieren, weil entsprechende Informationen über Entsorgungswege angezeigt werden müssen.
Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt - RGU
Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen
Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen trat am 23. Februar 2010 in Kraft.
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- Kulturhauptstadt Europas
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Kulturstaatsminister Bernd Neumann zur Eröffnung der Kulturhauptstadt Europas und des Ruhrmuseums: Herausragendes Signal für die Kultur
Kulturstaatsminister Bernd Neumann erklärte zur Eröffnung der Kulturhauptstadt Europas 2010 "Essen für das Ruhrgebiet": "Der Erfolg eines herausragenden Ereignisses wie der Kulturhauptstadt Europas "Ruhr 2010" ist nur durch das große Engagement und die Unterstützung vieler zu erreichen. Ich freue mich, dass der Bund den größten Beitrag zum Gesamtbudget der Kulturhauptstadt leisten konnte.
Mit der Förderung in Höhe von 18,8 Millionen Euro setzen wir auch in schwierigen Zeiten ein deutliches Signal für die Kultur und für Europa. Zusätzlich wird die wegweisende Initiative "Jedem Kind ein Instrument" mit 10 Millionen Euro von der Kulturstiftung des Bundes unterstützt. Diese ermöglicht 230.000 Grundschulkindern aus der Region, ein Instrument zu erlernen. Herausragend ist auch das "Theater der Welt", das sich in regelmäßigem Turnus in wechselnden Städten ansiedelt und das mit hervorragenden Inszenierungen nun in Essen und Mülheim zu Gast ist." Am Samstag eröffnet Kulturstaatsminister Bernd Neumann das vom Bund geförderte neue Ruhrmuseum auf der Zeche Zollverein: "Diese ehemals produktivste Zeche der Welt, seit 2002 Weltkulturerbe, ist ein kongenialer Ort für das Museum einer Region, die sich neu erfindet. Das Ruhrmuseum kann als Synonym für den Strukturwandel verstanden werden, den diese Region seit vielen Jahren aktiv betreibt, von der Industriegesellschaft hin zur Wissensgesellschaft, von Kohle und Stahl zu Universitäten, Design, Medien und Kunst." Das Programm der Kulturhauptstadt Europas 2010, das 53 Städte zu einer Kulturmetropole vereint, steht unter dem Motto: "Die Geschichte des Wandels von der Industrieregion zur Kulturmetropole Ruhr." Bei der Förderung der Kulturhauptstadt-Projekte mit gesamtstaatlicher Bedeutung aus dem Etat des Kulturstaatsministers wurden besonders die Aspekte kulturelle Bildung, Kreativwirtschaft und europäische Vernetzung berücksichtigt. Zu den geförderten Veranstaltungen gehören der !Sing-Day of Song (groß angelegtes Chorprojekt mit mehr als 2.500 Chören der Region und aus den europäischen Partnerstädten) und TWINS2010, ein Leitprojekt der Kulturhauptstadt Europas in Zusammenarbeit mit mehr als 100 europäischen Städten, das unterschiedliche länderverbindende Veranstaltungen organisiert: Kunst- und Musikfestivals, Design-Ausstellungen und Fotoprojekte. Die offizielle Eröffnung der Kulturhauptstadt wurde aus dem Etat des Kulturstaatsministers mit 1,1 Millionen Euro unterstützt, die Teil der BKM-Gesamtförderung in Höhe von 18,8 Millionen Euro sind. Das Gesamtbudget der Kulturhauptstadt Ruhr.2010 beläuft sich auf 62,2 Millionen.
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- Rundfunkgebühren kontra Privatwirtschaft
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Staatsminister Bernd Neumann: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte mit Gratisangeboten nicht unnötig neue Geschäftsmodelle der privaten Anbieter gefährden
"Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte mit Gratisangeboten für das iPhone nicht unnötig neue Geschäftsmodelle der privaten Anbieter gefährden", erklärte der Staatsminister für Kultur und Medien im Bundeskanzleramt zu den Plänen der ARD, die Tagesschau als kostenloses Applet für das iPhone anzubieten.
"Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss gerade in einer Zeit, in der die privaten Anbieter zum Teil ums Überleben kämpfen, nicht alles machen, was wünschenswert wäre. Das ist ein Stück weit auch unabhängig von der Frage, ob dies die entsprechenden Staatsverträge zulassen oder nicht, eine Frage der Vernunft und des Umgangs miteinander", sagte Neumann. Es sei schon verwunderlich, dass die ARD, just wenige Tage nach der Vorstellung dieses neuen Bezahlmodells durch die Verleger, ankündigt, dieses gratis anzubieten. Auf diese Weise würden ein neuer Markt mit Gebührengeldern auf problematische Art und Weise verzerrt und neue private Geschäftsmodelle von Anfang an gefährdet. "Private Medienanbie-ter brauchen einen gewissen Spielraum für Marktentwicklungen. Haben sie diesen nicht, wird das Nebeneinander von privaten und öffentlich-rechtlichen Medienanbietern für die Zukunft in Frage gestellt", erklärte der Staatsminister.
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- Elektromobilitat
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Elektromobilitat Weg vom Öl
Das Bundeskabinett hat einen nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität für die kommenden zehn Jahre beschlossen. Bis zum Jahr 2020 sollen eine Million Elektrofahrzeuge auf unseren Straßen fahren.
Ziel des Entwicklungsplanes ist es, die Forschung und Entwicklung, die Marktvorbereitung und die Markteinführung von batterieelektrisch betriebenen Fahrzeugen in Deutschland voranzubringen. "Es ist ein Traum, der verwirklicht werden kann: Individualverkehr ohne Abgase", sagte Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg. Nach über 100 Jahren Entwicklungsgeschichte des Verbrennungsmotors im Straßenverkehr deutet sich mit der Elektromobilität eine technologische Zeitenwende an. Die Elektrifizierung der Antriebe ist eine ganz wesentliche Stellschraube für eine zukunftsfähige Mobilität. Sie bietet die Chance, nicht nur die Abhängigkeit vom Öl, sondern auch die Emissionen zu verringern. Die Bundesregierung setzt mit der Förderung der Elektromobilität ihre Strategie "weg vom Öl" weiter um. In Verbindung mit erneuerbaren Energien leistet sie einen bedeutenden Beitrag zur Umsetzung der Klimaschutzziele der Bundesregierung. Wichtig ist es auch, die Elektromobilität im Zusammenhang mit der Kraftstoffstrategie und der Hightech-Strategie der Bundesregierung (HTS) zu sehen. Wichtige Weichen für die Mobilität der Zukunft Zwar wird der Verbrennungsmotor seine Bedeutung für den Verkehr auf absehbare Zeit behalten. Doch bereits heute gilt es, den schrittweisen Übergang zu neuen effizienten Technologien zu gestalten. Um im internationalen Wettbewerb zu bestehen und seine Führungsrolle in der Automobil- und Zulieferindustrie zu behaupten, muss Deutschland zum Leitmarkt der Elektromobilität werden. Deutschland startet mit dem Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität von einer starken und breiten Basis. Die Technologien für elektrische Antriebe, Energiespeicher und Netzinfrastruktur sind in ihren Grundlagen entwickelt. Aber weitere Verbesserungen sind nötig. Das gilt vor allem in der Schlüsseltechnologie der Batteriespeicher. Einstieg in die Elektromobilität Erste Plug-In-Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge können in wenigen Jahren Marktreife erlangen. Der Aufbau der Batterieladeinfrastruktur muss dabei schrittweise und zunächst regional konzentriert erfolgen. Noch stehen einer breiten Markteinführung insbesondere die Kosten sowie die geringe Alltagstauglichkeit der Fahrzeuge im Weg. Aufgrund technologischer und wirtschaftlicher Herausforderungen werden Elektrofahrzeuge wohl erst in zehn Jahren einen bedeutenden Marktanteil erreichen. Die Maßnahmen zur Förderung neuer Mobilitätskonzepte im Konjunkturpaket II der Bundesregierung wirken als Katalysator für die weitere Forschung. "Wir holen die Elektromobilität aus der Nische in den Markt", machte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee deutlich. Nationale Plattform Elektromobilität Die Umsetzung des Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität verlangt von Anfang an eine enge Abstimmung zwischen allen Beteiligten: Politik, Industrie, Wissenschaft, Kommunen sowie Verbraucher. Sie werden sich in einer Nationalen Plattform Elektromobilität zusammenfinden.
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- Verbot von Himmelslaternen
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In Thüringen soll das Steigenlassen von Sky-Laternen (oder: Himmelslaternen) verboten werden.
"Am Entwurf einer entsprechenden Verordnung wird derzeit gearbeitet", teilte das Innenministerium am Dienstag mit. Auch wenn bislang nicht klar sei, ob eine Sky-Laterne den Brand eines Wohn- und Geschäftshauses in Weimar tatsächlich verursacht habe, sehe man Bedarf für eine landesweite Regelung. Zwar könnten bislang schon die Ordnungsämter der Kommunen für ihre jeweiligen Zuständigkeitsbereiche zeitlich oder räumlich begrenzte Verbote erlassen. Da dies für den Bürger aber zu einer unüberschaubaren Regelungslage führen könne, sei es besser, von vornherein überall im Freistaat das Steigenlassen zu verbieten.
Auf die Verbotsmöglichkeit hatte das Innenministerium die Ordnungsämter bereits im letzten Jahr in zwei Rundschreiben hingewiesen. Die Länder Sachsen-Anhalt und Niedersachsen haben im April bzw. Mai dieses Jahres als erste Bundesländer Verordnungen erlassen, die das Steigenlassen von Himmelslaternen landesweit verbieten.
Das Verbot sei gerechtfertigt, so das Innenministerium, weil von den Himmelslaternen eine nicht unerhebliche Gefahr ausgehe. So habe man nach dem Start keinerlei Einfluss mehr auf die Flugrichtung der Himmelslaterne. Je nach Hersteller sei eine Brenndauer von 5 bis 25 Minuten möglich. Bei entsprechender thermischer Lage könnten sie zudem eine Flughöhe von 200 bis 500 Meter erreichen. Es häuften sich Berichte, wonach die Ballonhülle in Brand geraten und die Himmelslaterne dadurch abgestürzt sei und dann am Boden weiter gebrannt habe.
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