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Alle Berufe auf einen Blick
„Beruf Aktuell“ informiert über alle Ausbildungsberufe
Gerade druckfrisch erschienen ist das „Lexikon der Ausbildungsberufe“ der Bundesagentur für Arbeit. Es gibt auf 544 Seiten einen Überblick über alle anerkannten Ausbildungsberufe von A(ltenpflegehelfer/in) bis Z(ytologieassisten/in) und ist ab sofort im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Gotha und in den Geschäftsstellen kostenlos erhältlich. Es kann auch über die Berufsberater in den Schulen bezogen werden.
Schülerinnen und Schülern bietet dieses Lexikon einen kompakten Überblick über die einzelnen Berufe. Das Tätigkeitsfeld und die Karrierechancen der Berufe werden aufgeführt. Das Lexikon bietet wichtige Informationen zur Ausbildung, wie z.B. über die Dauer, Lehrinhalte, Anforderungen und Ausbildungsvergütungen. „Beruf Aktuell“ ist für Jugendliche, die in den kommenden Jahren eine Ausbildung beginnen wollen, das ideale Medium, sich umfassend zu informieren. Die Berufe sind sowohl alphabetisch als auch nach Berufsfeldern sortiert.
Im Lexikon sind auch die zehn Ausbildungsberufe zu finden, die ab 1. August 2010 an die heutigen Anforderungen angepasst wurden. Dazu zählen die Berufe: Böttcher/in, Büchsenmacher/in, Geomatiker/in, Milchtechnologe/in, Papiertechnologe/in, Pferdewirt/in, Revierjäger/in, Segelmacher/in, Technische/r Konfektionär/in und Vermessungstechniker/in.
Ein Überblick über die unterschiedlichen finanziellen Unterstützungs-Möglichkeiten bei der Ausbildung ergänzt das umfangreiche Lexikon.
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- Familienkasse informiert
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Kindergeld während Ausbildung und Studium Familienkasse informiert
Viele Jugendliche haben bzw. werden in den kommenden Wochen eine Berufsausbildung oder ein Studium beginnen. Mit diesem neuen Lebensabschnitt können sich auch Änderungen beim Kindergeldanspruch ergeben.
Grundsätzlich wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.
Für Kinder über 18 Jahre besteht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nach Beendigung der Schulausbildung innerhalb der folgenden vier Monate •ein Studium •eine Ausbildung in einem Betrieb oder einer Schule •ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr bzw. einen sonstig anerkannten Freiwilligendienst oder •eine vom Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland beginnen.
Tritt der Jugendliche innerhalb dieser Übergangszeit seinen gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst an, besteht Anspruch auf Kindergeld bis zum Beginn dieses Dienstes.
Wenn in den vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung kein Ausbildungsplatz gefunden werden konnte, müssen die Bemühungen hierzu nachgewiesen werden. Dies kann durch schriftliche Bewerbungen, Zwischennachrichten, Absagen von Ausbildungsbetrieben oder die Registrierung als Bewerber um eine Ausbildungsstelle bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit erfolgen.
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs wird außerdem Kindergeld gezahlt, wenn der Jugendliche arbeitsuchend gemeldet ist. In diesem Fall benötigt die Familienkasse eine entsprechende Mitteilung. Zu beachten ist, dass in den genannten Fällen die Einkommensgrenze von 8.004 Euro für den Jugendlichen im Kalenderjahr nicht überschritten werden darf. Von den zu berücksichtigenden Einkünften und Bezügen wird insbesondere der Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 920 Euro und ggf. eine Kostenpauschale in Höhe von 180 Euro sowie die vom Kind getragenen gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Höhere Werbungskosten können im Einzelfall geltend gemacht werden.
Weitere Informationen sowie Merkblätter und Vordrucke zum Thema Kindergeld stehen im Internet unter www.familienkasse.de zur Verfügung oder können telefonisch unter der Servicenummer 01801 - 54 63 37* angefordert werden.
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- Wann sollten sich Schulabgänger arbeitslos melden?
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Wann sollten sich Schulabgänger arbeitslos melden? Nicht jeder muss sich arbeitslos melden, um weiterhin Kindergeld zu bekommen
Der letzte Schultag ist vorbei. Nur die Prüfungen trennen die Jugendlichen von einem neuen Lebensabschnitt. Für Viele ist es unklar, ob und wann eine Arbeitslosmeldung erforderlich ist, um weiterhin Kindergeld beziehen zu können
Grundsätzlich müssen sich Schulabgänger des Jahres 2010 nach dem Schulabschluss nicht arbeitslos melden, wenn sie innerhalb der nächsten vier Monate eine betriebliche oder schulische Ausbildung, ein Studium oder einen Freiwilligendienst (Wehr- oder Zivildienst, Freiwilligendienst etc.) beginnen. Für die Berechnung der vier Monate gilt das Ende des Schuljahres.
Eine Arbeitslosmeldung für das Kindergeld ist nur erforderlich, wenn bereits vorher bekannt ist, dass die Zeit zwischen der Beendigung der Schule und der danach beginnenden Ausbildung, dem Studium, der Bundeswehr, dem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr länger als vier Monate dauern wird. Hintergrund ist eine Regelung, wonach in Zeiten bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten das Kindergeld weitergezahlt wird, ohne dass eine Meldung bei der Agentur für Arbeit notwendig ist.
Wann ist eine Arbeitslosmeldung erforderlich? 1.Wenn Arbeitslosengeld oder Leistungen der Grundsicherung bei der Agentur für Arbeit oder Arbeitsgemeinschaft beantragt werden. In diesem Fall ist eine persönliche Arbeitslosmeldung zwingend erforderlich. 2.Wenn absehbar ist, dass der Zeitraum zwischen zwei Ausbildungsabschnitten vier Monate überschreitet oder wenn der gewünschte Studienplatz abgesagt wird, sollte sich der Jugendliche in der Arbeitsagentur ausbildungssuchend oder arbeitslos melden, um eben Nachteile beim Kindergeld zu vermeiden und die Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung zu nutzen.
Eine Arbeitslosmeldung zieht auch gesetzliche Pflichten nach sich. Der Arbeitssuchende muss für den Arbeitsmarkt verfügbar sein. Dies schließt gerade bei Jugendlichen eine bundesweite Vermittlung ein. Weiterhin sind die Termine in der Arbeitsvermittlung wahrzunehmen.
Für weitere Fragen zum Kindergeld steht auch die Familienkasse unter 01801 54 63 37 (01801 KINDER* von 8.00 bis 18.00 Uhr) zur Verfügung.
* Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min.
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- „Die Luft wird für die Unternehmen dünner“
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„Die Luft wird für die Unternehmen dünner“
Bewerberrückgang erhöht Chancen der Jugendlichen auf dem Ausbildungsmarkt
Trotz der angespannten wirtschaftlichen Situation vieler Unternehmen wurden im abgelaufenen Ausbildungsjahr 2008/09 im Bereich der Agentur für Arbeit Gotha 1.650 betriebliche Ausbildungsstellen und damit genau so viele wie im vorherigen Jahr gemeldet. Gegenüber dem Ausbildungsjahr 2006/2007 erhöhte sich die Zahl der betrieblichen Ausbildungsstellen sogar um 17 Prozent. Demgegenüber sank die Zahl der Jugendlichen, die sich um eine Ausbildung bewarben, mit 2.700 erneut deutlich. Rund 20 Prozent weniger Jugendliche standen dem Ausbildungsmarkt im Vergleich zum Vorjahr zur Verfügung. Innerhalb der letzten beiden Jahre sank die Zahl der Bewerber im Agenturbezirk Gotha um fast 40 Prozent.
„Trotz des Bewerberrückgangs reichten die gemeldeten Ausbildungsstellen nicht aus, um jedem Jugendlichen eine betriebliche Ausbildung zu ermöglichen. Gleichzeitig wird die Luft für die Unternehmen immer dünner, einen geeigneten Bewerber zu finden“, lautet das Fazit von Beatrice Ströhl, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha.
Im Ausbildungsjahr 2008/09 suchten 2.670 Jugendliche eine berufliche Ausbildung. Dies waren gut 640 junge Menschen weniger als im Vorjahr (-20 Prozent). Seit dem Ausbildungsjahr 2006/2007 sank die Zahl der Bewerber um eine betriebliche Ausbildung um rund 1.650 (- 40 Prozent).
Die demografische Entwicklung der Nachwendejahre wird auf dem Ausbildungsmarkt nach wie vor sehr deutlich. Für das kommende Ausbildungsjahr ist mit einem weiteren Rückgang der Bewerber zu rechnen. Lediglich 14 Jugendliche konnten bis zum Ende des Ausbildungsjahres am 30.09.2009 nicht in eine Ausbildung oder sonstige Alternative vermittelt werden.
2.120 Ausbildungsstellen wurden im gleichen Zeitraum angeboten, darunter 1.650 betriebliche und 450 außerbetriebliche Ausbildungsplätze. Die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze lag auf dem Niveau des Vorjahres und deutlich über dem Niveau von vor zwei Jahren (damals waren 1.400 betriebliche Ausbildungsstellen gemeldet). Nur 18 Ausbildungsstellen konnten zum Ende des Ausbildungsjahres noch nicht besetzt werden. Statistisch gesehen bewarben sich 1,6 junge Menschen auf eine Ausbildungsstelle. Im vergangenen Jahr waren es 2 Jugendliche pro Lehrstelle und vor zwei Jahren 3 Jugendliche pro Lehrstelle.
„Im Ausbildungsjahr 2008/09 hatten Jugendliche bessere Chancen eine Lehrstelle zu finden. Dies ist im Wesentlichen dem Rückgang der Bewerber geschuldet. Gleichzeitig blieb die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze trotz wirtschaftlich schwieriger Lage der Unternehmen auf dem Niveau des Vorjahres“, erklärte Ina Benad, Geschäftsführerin Operativ der Agentur für Arbeit Gotha.
Die Zahl der sogenannten „Altbewerber“ verringerte sich im abgelaufenen Ausbildungsjahr. Altbewerber sind all jene Jugendlichen, die im Jahr der Beendigung ihrer Schulzeit keine Lehrstelle gefunden haben und sich im Folgejahr erneut um eine Ausbildung bemühen. Im Ausbildungsjahr 2008/09 lag der Anteil der Altbewerber mit 45,2 Prozent unter dem der Schulabgänger (54,8 Prozent). Auch hier zeigt sich der demografische Wandel. Dieser ermöglicht insbesondere Jugendlichen, die im ersten Anlauf keine Ausbildungsstelle gefunden haben, im darauffolgenden Jahr erfolgreich zu sein.
Von den 2.670 Jugendlichen konnten im zurückliegenden Berichtsjahr im Agenturbezirk Gotha 1.730 Bewerber eine Ausbildung aufnehmen. Gut 65 Prozent aller Bewerber haben somit eine Ausbildung begonnen. 340 Jungen und Mädchen entschlossen sich zu studieren bzw. eine weiterführende Schule zu besuchen. 90 nahmen eine Erwerbstätigkeit auf. 150 Bewerber befinden sich in berufsvorbereitenden oder berufsbegleitenden Maßnahmen, 50 haben sich für ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr entschieden oder gehen zur Bundeswehr. Rund 290 Bewerber haben sich ohne Angaben zu ihrer weiteren beruflichen Entwicklung bei der Berufsberatung abgemeldet.
Mit 48 Prozent stellten die Realschulabsolventen den größten Teil der Bewerber um einen Ausbildungsplatz dar. 21 Prozent aller Bewerber verfügten über einen Hauptschulabschluss, 19 Prozent haben die Hochschul- bzw. Fachhochschulreife und nur 1,8 Prozent (5 Prozent noch im Schulentlassjahr 2007/2008) keinen Schulabschluss. Die Anzahl der Jugendlichen ohne Abschluss (48) ist im Vergleich zum Vorjahr (166) um rund 120 stark gesunken.
Die meisten Jugendlichen (1.400) suchten eine Ausbildung als Dienst-leistungskaufleute. Dazu gehören u.a. Warenkaufleute, Bürokräfte, Gästebetreuer und Gesundheitsberufe. Rund 1.100 interessierten sich für einen Fertigungsberuf. Zu diesen zählen u.a im Metallbereich der Mechatroniker und Zerspanungsmechaniker, Elektriker, Tischler, Maler, Lackierer und Köche. Eine Ausbildung im Bereich der Landwirtschaft wurde lediglich von 110 Jugendlichen nachgefragt.
Von den gemeldeten 2.120 Ausbildungsstellen waren 1.100 in den Fertigungsberufen angesiedelt. Hier wurden vor allem Mechaniker, Elektriker, Speisenbereiter aber auch die unterschiedlichsten Metall- und Logistikberufe angeboten. 920 Ausbildungsstellen gab es im Bereich der Dienstleistungskaufleute, hier vor allem für Warenkaufleute, Bürokräfte, sowie Gästebetreuer. 90 Ausbildungsplätze bot die Landwirtschaft an. Der Agenturbezirk Gotha bietet Jugendlichen vor allem im Hotel- und Gaststättenbereich, der Metallverarbeitung, im Bereich Kunststoff, Elektro, Lager und Logistik sowie im Handwerk besonders gute berufliche Perspektiven.
„Die Unternehmen der Region erkennen genau, dass der zukünftige Fachkräftebedarf nur über eigene Ausbildung zu realisieren ist“ so Beatrice Ströhl. Für die kommenden Ausbildungsjahre rechnet sie mit einem weiteren Rückgang der Bewerber um eine Ausbildungsstelle. Gleichzeitig appeliert sie an die Unternehmen, die Zugangskriterien für die Bewerber genau zu überprüfen. „Unser Ziel war und bleibt es, jedem Jugendlichen eine berufliche Perspektive zu eröffnen. Dies können wir als Agentur für Arbeit nur mit Hilfe der Unternehmen der Region realisieren“, so Beatrice Ströhl.
Grundsätzliche Aussagen zu den einzelnen Geschäftsstellen
In der Hauptagentur Gotha, den Geschäftsstellen Mühlhausen und Bad Langensalza ist ein deutlicher Rückgang an Bewerbern im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Der Rückgang lag hier um oder über 20 Prozent. Die Geschäftsstelle Eisenach lag mit einem Rückgang der Bewerberzahlen um 13 Prozent deutlich unter dem Agenturdurchschnitt.
In der Hauptagentur Gotha und der Geschäftsstelle Eisenach hat die Zahl der betrieblichen Ausbildungsstellen im Vergleich zum Vorjahr leicht zugenommen. In der Geschäftsstelle Bad Langensalza lag die Zahl der betrieblichen Lehrstellen auf dem Niveau des Vorjahres. Die Geschäftsstelle Mühlhausen registrierte weniger betriebliche Ausbildungsstellen als vor einem Jahr.
Trotz wirtschaftlich schwieriger Lage halten die Unternehmen in der Wartburgregion und im Landkreis Gotha an einer Ausbildung junger Menschen im Unternehmen fest. Im Unstrut-Hainich-Kreis sank dagegen die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze.
Gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist die Anzahl der angebotenen Lehrstellen kritisch zu betrachten. Die Agentur für Arbeit sieht hier in den kommenden Jahren einen verstärkten Handlungsbedarf für die Unternehmen der Region. Die Abwanderung junger Menschen kann nur gestoppt werden, wenn ihnen eine berufliche Perspektive geboten wird.
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- Wenn das Lehrlingsgeld nicht ausreicht
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Wenn das Lehrlingsgeld nicht ausreicht Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) rechtzeitig und vollständig einreichen
Viele Jugendliche beginnen nach den Ferien eine berufliche Ausbildung. Bei einigen Jugendlichen gestaltet sich der Start ins Berufsleben schwierig, insbesondere dann, wenn die Auszubildenden ihre Ausbildung nicht wohnortnah absolvieren und daher eine eigene Wohnung anmieten müssen. Dann reicht das Lehrlingsentgelt oft nicht aus, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. In diesen Fällen kann die Agentur für Arbeit Auszubildende mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützen.
Die BAB kann sowohl bei einer betrieblichen als auch bei außerbetrieblichen Erstausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gezahlt werden. Anspruch auf BAB besteht nur, wenn der Azubi außerhalb des Haushaltes der Eltern oder eines Elternteils untergebracht ist.
Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) richtet sich nach dem Bedarf, der Art der Unterbringung und dem Einkommen des Auszubildenden. Das Jahreseinkommen des Ehe- bzw. Lebenspartners (falls vorhanden) und der Eltern wird dabei, wenn bestimmte Freibeträge überstiegen werden, gegebenenfalls angerechnet.
Die Berufsausbildungsbeihilfe wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag sollte unbedingt vor Beginn der Ausbildung gestellt werden, weil die Berufsausbildungsbeihilfe frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung gewährt werden kann.
Im Internet gibt es einen BAB-Rechner, der Auskunft darüber gibt, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf BAB besteht. Der BAB-Rechner ist unter www.babrechner.arbeitsagentur.de zu finden. Das Ergebnis der Berechnung gibt eine grobe Orientierung auf einen möglichen Anspruch, ersetzt aber nicht den Kontakt zur Arbeitsagentur.
Weitere Informationen zu finanziellen Hilfen für Jugendliche finden sich unter www.arbeitsagentur.de. Auch die Berufsberaterinnen und Berufsberater können dazu informieren (Tel. 01801 555 111 ).
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- Service-Nummer der Agentur für Arbeit
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Die Service-Nummer der Agentur für Arbeit 01801 – 555 111 Ein Anruf der sich lohnt
Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten gibt es von Arbeitnehmern und Arbeitssuchenden vielen Fragen und Anliegen an die Agentur für Arbeit. Viele Dinge können einfach, schnell und unbürokratisch per Telefon erledigt werden. Dafür stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Service-Center der Agentur für Arbeit Gotha 50 Stunden pro Woche telefonisch zur Verfügung. Unter der Service-Rufnummer
01801 – 555 111*
können Anliegen und Fragen montags bis freitags in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr geklärt werden.
Zur schnellen Bearbeitung ist es gut, wenn die Kunden der Agentur für Arbeit ihre Kundennummer parat haben. Im Service-Center können die Kunden telefonisch folgende Anliegen klären:
- telefonische Arbeitsuchendmeldung nach §38 (1) SGB III
- Änderung Ihrer Adresse
- Abmeldung in Arbeit / Ausbildung
- Beantragung von Ortsabwesenheit (z. B. Urlaub)
- Krankmeldungen
- Fragen zu Auszahlungsterminen
- Vereinbarung von Beratungsterminen
- Versendung von Leistungsnachweisen
- Beantragung von Bewerbungskosten / Reisekosten
- Anzeige von Nebenverdienst
- Allgemeine Informationen zu Öffnungszeiten und Veranstaltungen
- Versand von Merkblättern und Vordrucken
- Anmeldung zur Berufsberatung
- Beantragung von Vermittlungsgutscheinen
- Beantragung von Mobilitätshilfen zur Arbeitsaufnahme
„Das Service-Center ermöglicht es unseren Kunden eine Vielzahl von Anliegen zu erledigen. Das spart den Weg zur Agentur, geht schnell und einfach und auch außerhalb der Öffnungszeiten können Anliegen geklärt werden“, betont Beatrice Ströhl, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha. „In der überwiegenden Zahl der Anrufe kann das Anliegen des Kunden sofort telefonisch geklärt werden. In Fällen, in denen das nicht möglich ist, wird das Anliegen an die jeweilig zuständigen Mitarbeiter der Agentur per E-Mail weitergeleitet. So ist gewährleistet, dass eine zeitnahe Bearbeitung bzw. Bearbeitung des Anliegens erfolgt“, so Beatrice Ströhl weiter.
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